Was ist der Mietspiegel?
Der Mietspiegel stellt in einer nach Stadteilteilen aufgegliederten Übersicht die Mieten einer Stadt oder Gemeinde dar. Hierzu werden Daten von Mietern ausgewertet, die angeben, wo und zu welchem Preis sie wohnen. Aus den Ergebnissen kann für verschiedene Wohnlagen der jeweilige Durchschnitt der Mietpreise abgelesen werden. Die Kaution wird hier nicht mit einbezogen.
Ist der Mietspiegel Pflicht?
Nein, von Pflicht kann keine Rede sein. Jede Gemeinde entscheidet eigenständig, ob sie einen Mietspiegel anfertigen lässt. In vielen Städten ist dies aber längst selbstverständlich, vor allem in den großen, wie Berlin, München oder Hamburg. Dort ist der Mietspiegel kaum wegzudenken.
Was ist das Ziel des Mietspiegels?
Der Mietspiegel wurde ins Leben gerufen, um eine ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Ziel war, den Mieter zu schützen. Zuvor konnte der Mietpreis vom Vermieter beliebig erhöht werden. War dem Mieter diese Miete zu hoch, musste er ausziehen, eine sogenannte Änderungskündigung trat in Kraft. Jetzt kann in vielen Städten die Miete nur noch im Rahmen des Mietspiegels angepasst werden.
Was treibt den Mietspiegel nach oben?
Gibt es viel Nachfrage nach Wohnungen in einem angesagten Stadtteil, steigt die Anzahl der Neuvermietungen. Und mit jeder Neuvermietung kann die Miete angehoben werden. Steigt die Attraktivität eines Viertels, steigt auch der Mietspiegel, da er den Gesamtdurchschnitt aller Mieten darstellt.
Warum steigen die Mieten?
Aktuell werden viele neue Wohnungen gebaut – allerdings häufig eher im Luxussegment. Gleichzeitig steigen die Durchschnittsmieten stärker als der Durchschnittslohn, weswegen wir immer mehr von unserem Lohn für die Wohnung ausgeben.
Beispiel Berlin: Was bringt mir der Mietspiegel?
Den Mietspiegel seiner eigenen Wohnungkann man sich anschauen und sieht dann, ob man über oder unter dem Durchschnitt liegt. Das bringt vor allem in Hinblick auf die Mietpreisbremse etwas, da die Miethöhe bei Neuvermietung in Berlin bspw. maximal 10 Prozent über dem Mietspiegel liegen darf. Liegt der Quadratmeterpreis höher, kann der Mieter eine Mietminderung verlangen und vor Gericht ziehen.
Generell sind aber auch bei der Entwicklung der Mietpreise die Oberwerte ausschlaggebend, die um 7,7 Prozent im Vergleich zum Mietspiegel 2013 anstiegen. Berlin hat eine angespannte Wohnungslage, der Druck ist aber in allen größeren Städten ähnlich. In allen Großstädten sind die Mietspiegelwerte gleichmäßig angestiegen. In Hamburg sind es allerdings 7,56 Euro im Durchschnitt, in München 10,73 Euro je Quadratmeter im Monat.
Ist der Mietspiegel rechtskräftig?
Solange es kein abschließendes Urteil gibt, welches das Gutachten, das den Mietspiegel 2013 in Frage stellte, entkräftet, „ist auch der Mietspiegel 2015 kein qualifizierter“, so der Sprecher von Haus&Grund Berlin, Dieter Blümmel. Rechtsunsicherheit helfe an dieser Stelle niemand weiter, daher ist das ausstehende Urteil umso wichtiger, um weitere Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Die Ersteller des Mietspiegel 2015, das Institut Gewos, betonen, dass beim neuen Mietspiegel andere statistische Methoden verwendet wurden, als diese, die vom Gericht kritisiert werden. In anderen Urteilen des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg wurde der gleiche Mietspiegel als gültige Grundlage anerkannt.
Bleibt der Mietspiegel?
Im Juli 2015 hat das Landgericht Berlin den Mietspiegel als hinreichende Schätzungsgrundlage bestätigt ( Az. 67 S 120/15). Der Mietspiegel gebe als einfacher Mietspiegel genügend Sicherheit um die ortsübliche Vergleichsmiete ohne Gutachten einschätzen zu können. Ob es sich um einen qualifizierten Mietspiegel handelt, blieb offen.
Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 02. Mai 2013
Kategorie: Miete & nebenkostenabrechnung, Mietpreisbremse