Interview mit Andreas Reichert von felix1.de

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Liquidität statt Kaution: Die Mietkautionsbürgschaft entlastet Mieter finanziell und erspart Vermietern Verwaltungsaufwand.
  • Steuervorteile: Keine Abgeltungssteuer wie bei Barkautionszinsen; bei Unternehmern sogar als Betriebsausgabe absetzbar.
  • Einfachere Verwaltung: Vermieter müssen keine Konten einrichten oder Zinsen abrechnen.
  • Wirtschaftlich sinnvoll: Besser als Dispozinsen und vermeidet Liquiditätsengpässe, gerade für Unternehmer in der Gründungsphase.
  • Gewerbe und privat gleichermaßen: Empfehlenswert für alle, mit Zusatzvorteilen für Unternehmen.

1. Hallo Herr Reichert, ist die Mietkautionsbürgschaft für beide Parteien - also Mieter und Vermieter - eine sinnvolle Alternative zur Barkaution?

Bild von Andreas Reichert.

Ja, die Mietkautionsbürgschaft bietet definitiv Vorteile für beide Seiten. So hat der Vermieter zuerst einmal weniger Verwaltungsaufwand, denn anders als bei einer Barkaution muss er das Geld nicht für den Mieter anlegen. Abgesichert ist er aber genauso wie bei einer Barkaution. Der Mieter hat dadurch, dass er die Barkaution nicht zahlen muss, einen Liquiditätsvorteil. Das bedeutet, er kann das Geld anderweitig verwenden.

2. Ergeben sich steuerliche Vorteile?

Auch steuerlich hat die Mietkautionsbürgschaft Vorteile, wenn auch geringe. Denn wenn eine Barkaution durch den Vermieter angelegt wird, werden die Zinsen mit der Abgeltungssteuer besteuert. Im Moment gibt es für solche Bargeldanlagen sowieso kaum noch Zinsen. Wenn davon auch noch die Abgeltungsteuer abgeht, lohnt sich das fast nicht. Bei einer Mietkautionsbürgschaft behält man das Geld selbst, der Vermieter muss nichts machen. Steuern fallen also nicht an.

3. Sie sagten, der Vermieter hat bei einer Mietkautionsbürgschaft weniger Verwaltungsaufwand…

Der Vermieter ist verpflichtet, eine Barkaution auf einem Kautionskonto (Tagesgeldkonto oder Sparbuch) anzulegen, damit der Mieter Zinsen bekommt. Das Geld muss separat vom privaten Vermögen des Vermieters liegen. Die Zinsen für die angelegte Barkaution müssen ebenfalls auf diesem Konto verbleiben. Darüber stellt die Bank eine Steuerbescheinigung aus, weil ja eine Abgeltungsteuer zu zahlen ist. Der Vermieter muss dem Mieter die Zinsen bescheinigen. Am Ende entsteht viel Aufwand, der sich für beide Seiten kaum lohnt.

4. Ist aus steuerlicher Sicht eine Kautionsbürgschaft sowohl für

Privatpersonen als auch Gewerbetreibende zu empfehlen oder muss man differenzieren?


Die Mietkautionsbürgschaft ist für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen zu empfehlen. Die Besonderheit bei Unternehmern ist, dass die Kosten für die Bürgschaft Betriebsausgaben sind und die Steuerlast mindern. Zudem sind Zinsen auf eine Barkaution keine Kapitalerträge, sondern gehören zu den gewerblichen Einkünften bzw. zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Diese Zinsen unterliegen also nicht der Abgeltungssteuer. Für Unternehmer lohnt sich also eine Mietkaution eher.

5. Ist die Barkaution oder die Mietkautionsbürgschaft wirtschaftlicher?

Für viele lohnt sich eher eine Mietkautionsbürgschaft. Es handelt sich, wirtschaftlich gesehen, um einen Kredit mit einem Zinssatz von ca. 5 Prozent. Demgegenüber steht die Barkaution, welche die Liquidität mindert. Gerade für Unternehmer in der Gründungsphase ist das eher nachteilig. Fehlt das Geld an anderer Stelle, kann es teuer werden. Wer durch eine Barkaution in seinen Dispo rutscht, zahlt nämlich in der Regel um die 12 Prozent Zinsen. Das ist erheblich teurer als die monatlichen Kosten einer Mietkautionsbürgschaft.

Andreas Reichert ist Steuerberater und Vorstand bei der felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft. felix1.de ist ein Unternehmen der ETL-Gruppe und mit über 160 Niederlassungen sowie 250 Steuerberatern bundesweit vertreten. www.felix1.de

Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 08. Januar 2016

Kategorie: Interview, Mietkaution, Mietkautionsbürgschaft, Partner